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VORGESTELLT

Adrienne M. N. Strahm – «Die notarielle Tätigkeit ist eine ideale Ergänzung zur anwaltlichen Arbeit.»

Gesellschaftsrecht

Adrienne M. N. Strahm ist Advokatin und Notarin bei Kellerhals Carrard. Sie berät und begleitet ihre Klienten bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, bei Immobilienprojekten- und -transaktionen sowie bei Nachlass- und Nachfolgeplanungen. Ihr Bachelor- und Masterstudium der Rechtswissenschaften hat sie an der Universität Basel im Jahr 2017 abgeschlossen und anschliessend diverse Volontariate (Verwaltung, Gericht, Advokatur) absolviert. Von 2016 bis 2021 amtete sie als Richterin am Zivilgericht Basel-Stadt. Seit 2020 arbeitet sie als Advokatin und seit 2025 zusätzlich als Basellandschaftliche Notarin.

Sie sind seit Kurzem Notarin im Kanton Basel-Landschaft. Erzählen Sie uns kurz, welchen Weg Sie gehen mussten, um Notarin zu werden?

Der Weg zur Notarin ist kantonal geregelt und unterscheidet sich daher von Kanton zu Kanton. Im Kanton Basel-Landschaft gilt das freie Notariat im Gegensatz zum Amtsnotariat.

Um im Kanton Basel‑Landschaft als Notarin zugelassen zu werden, muss man nach dem abgeschlossenen Studium mindestens für sechs Monate in einem Notariatsbüro praktische Erfahrungen sammeln und die kantonale Notariatsprüfung bestehen.

Die Notariatsprüfung umfasst zwei schriftliche Klausuren von je fünf Stunden in den Gebieten des Ehegüter- und Erbrechts und Gesellschaftsrechts, eine schriftliche Klausur von zehn Stunden im Gebiet des Grundbuch- und Sachenrechts sowie eine mündliche Prüfung von 30 Minuten. Bei den einzelnen Prüfungen wurden mir jeweils Sachverhalte vorgelegt, welche ich analysieren und bearbeiten musste. Es ging vor allem darum, das optimale Vorgehen für die Klientschaft zu eruieren, sie im Hinblick auf ihre Situation und ihre Wünsche zu beraten und die erforderlichen öffentlichen Urkunden zu erstellen. Nach bestandener Prüfung bekam ich die Beurkundungsbefugnis, und nach Eröffnung eines eigenen Geschäftssitzes im Kanton konnte ich den Notariatsstempel beantragen und loslegen!

Wie lange geht der Weg vom Entscheid, Notarin zu werden, bis zum Erhalt des Stempels, und wie sieht der Stempel aus?

Ich habe mich etwa Anfang 2022 dazu entschieden, dass ich zukünftig nicht nur als Rechtsanwältin, sondern auch als Notarin tätig sein möchte. Aus meiner Sicht war es sinnvoll, dass ich nach der Anwaltsprüfung zuerst einige Jahre als Advokatin in verschiedenen Rechtsbereichen Berufserfahrung sammeln konnte. Mir war es wichtig, zu Beginn meiner beruflichen Laufbahn sowohl beratend wie auch prozessierend tätig zu sein, um herauszufinden, welche Arbeit mir am meisten Spass macht. Die breite Erfahrung in Bezug auf weitere Rechtsgebiete (bspw. Mietrecht, Baurecht, Unternehmenssteuerrecht) hilft mir auch bei meiner heutigen Tätigkeit als Notarin.

Der Stempel trägt das Wappen des Kantons Basel-Landschaft und den Text «Die Basellandschaftliche Notarin Adrienne M. N. Strahm».

Sehen Sie Unterschiede zwischen der anwaltlichen Tätigkeit und der Tätigkeit einer Notarin, und warum haben Sie diesen Schritt gewählt?

Die notarielle Tätigkeit sehe ich als eine ideale Ergänzung zur anwaltlichen Arbeit. Für mich ist das Notariat eine Spezialisierung in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Grundbuchrecht. Der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit liegt in der Ausarbeitung von notariellen Urkunden. Dabei ist es meine Aufgabe, die Wünsche und Vorstellungen der Klienten optimal und rechtsgültig umzusetzen und sicherzustellen, dass ihnen die Tragweite und die Konsequenzen der Geschäfte bewusst sind. Den Unterschied zur Advokatur sehe ich darin, dass ich als Notarin bei öffentlich zu beurkundenden Verträgen eine neutrale Position zwischen den Parteien einnehme. Als Anwältin setze ich mich bei Vertragsverhandlungen für die Interessen einer einzigen Partei ein. Die erforderlichen juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten sind aus meiner Sicht bei beiden Aufgaben die gleichen. Sowohl als Notarin wie auch als Anwältin ist es meine Intention, durchsetzbare und klare Verträge bzw. Dokumente auszuarbeiten, welche nicht auf unterschiedliche Art und Weise interpretiert oder ausgelegt werden können.

Weshalb wollten Sie auch Notarin werden, wenn es ähnliche Aufgaben sind?

Nachdem ich ungefähr eineinhalb Jahre Berufserfahrung als Anwältin gesammelt hatte, entschied ich, dass ich mich spezialisieren möchte. Für mich ist das Notariat die perfekte Mischung aus Breite und Tiefe: Man deckt mit Gesellschaftsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Grundbuchrecht drei wichtige Rechtsgebiete ab, geht dabei aber auch ganz gezielt in die Tiefe. Durch die Prüfungsvorbereitung konnte ich mir in diesen Bereichen ein sehr fundiertes Wissen aneignen. Zudem finde ich diese Rechtsgebiete sehr spannend.

An meiner Arbeit schätze ich den engen Kontakt mit Menschen. Es macht mir Freude und erfüllt mich, Verantwortung zu übernehmen, den Klientinnen und Klienten Lösungen aufzuzeigen und durch individuelle Beratung weiterzuhelfen. Vor allem bei Nachlassplanungen und in Bezug auf Eheverträge erlebe ich es häufig, dass Klientinnen und Klienten keine oder nur sehr vage Kenntnisse der Rechtslage und der Handlungs- bzw. Gestaltungsmöglichkeiten haben. Es kommt aber auch vor, dass die Klientinnen und Klienten mit konkreten Ideen und Wünschen zu mir kommen. Dann ist es für mich immer ein besonderer Moment, wenn ich ihnen andere – aus meiner Sicht bessere – Vorgehensweisen aufzeigen kann und sie sich dann für diese Regelungen entscheiden. So mit meiner Arbeit einen echten Mehrwert zu schaffen, ist meine Passion.

Anders als im Prozessrecht, wo man oft versucht, bestehende Probleme «zurechtzubiegen», um sie zu lösen, kann ich als Notarin von Anfang an darauf hinwirken, dass klare Verhältnisse geschaffen werden.

In Bezug auf das Gesellschaftsrecht, welche Tätigkeiten nehmen Sie wahr?

Ich berate und begleite Gesellschaften bspw. bei Gründungen, Kapitalveränderungen, Personalmutationen oder Umstrukturierungen. Bei der Ausarbeitung der entsprechenden Dokumente ist es entscheidend, sehr genau zu arbeiten, da hohe formelle Anforderungen erfüllt werden müssen.

Neben den Formalitäten ist aber auch die materielle Beratung ein zentraler Bestandteil meiner Tätigkeit. Insbesondere bei Umstrukturierungen prüfe ich gemeinsam mit der Klientschaft, welche Möglichkeiten bestehen, und wirke bereits zu Beginn des Prozesses beratend mit. Dabei spielen häufig auch steuerrechtliche Überlegungen eine Rolle. Dieses Zusammenspiel von juristischer Präzision, gestalterischem Mitwirken und der Einbeziehung verschiedener Themen macht diese Aufgabe für mich sehr spannend.

Wie erleben Sie die Zusammenarbeit mit den kantonalen Handelsregisterämtern?

Die Zusammenarbeit erlebe ich bisher als konstruktiv. Interessant ist, dass, obwohl alle Handelsregisterämter in der Schweiz auf Grundlage des gleichen Bundesrechts arbeiten, die Praxis von Kanton zu Kanton doch teilweise sehr unterschiedlich ist und jedes Handelsregisteramt andere Anforderungen stellt. In solchen Fällen greife ich einfach zum Telefon und kläre offene Fragen direkt mit der zuständigen Fachperson des jeweiligen Amtes. Diese pragmatische Herangehensweise funktioniert sehr gut.

Gibt es etwas, das Sie an diesen Verfahren würden ändern wollen?

Mit Bezug auf die vorhergehende Frage würde eine einheitliche Praxis der Handelsregisterämter die Abläufe sicherlich vereinfachen. Weshalb für die Eintragung des gleichen Geschäftes in zwei verschiedenen Kantonen andere Dokumente und/oder Unterschriften eingereicht werden müssen, ist für die Klientschaft verständlicherweise oft nicht nachvollziehbar.

Marc Hanslin | legalis brief GesR 26.01.2026