Einfache Gesellschaft unter Mitmietern (Art. 530 ff. OR)
Einfache Gesellschaft
In diesem Entscheid setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob mit dem Abschluss eines Mietvertrags zwischen den solidarisch haftenden Mietern eine einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff. OR gegrĂŒndet wird. Das Bundesgericht kam mit Verweis auf seine Rechtsprechung (vgl. BGE 108 II 204 E. 4b; BGer, 4A_352/2012, 21.11.2012, E. 3.1) und in BestĂ€tigung des vorinstanzlichen Entscheids zum Schluss, dass auf die gemeinsame Anmietung eines GeschĂ€ftslokals die Regeln der einfachen Gesellschaft zwischen den Personen gelten, die gemeinsam mieten.
Das französische Unternehmen A. wollte in der Schweiz ein GeschĂ€ftslokal mieten, um dort den Handel mit Möbeln auszuĂŒben. Der Vermieter der betreffenden GeschĂ€ftsrĂ€ume machte den Abschluss eines Mietvertrags davon abhĂ€ngig, dass eine zahlungsfĂ€hige natĂŒrliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz diesen neben dem Unternehmen als Mitmieter unterzeichnet. Auf Wunsch des alleinigen Gese [...]
Adrian Schmidlin | legalis brief GesR 24.11.2025