Gewinnsteuerneutralität beim Verkauf eigener Aktien geklärt
Art. 60 lit. a DBG , Art. 58 Abs. 1 lit. a DBG , Art. 58 Abs. 1 lit. c DBG , Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG , Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3 lit. e OR
Eigene AktienEine börsenkotierte Holdinggesellschaft mit Sitz im Kanton Zürich («A. AG») bilanzierte eigene Aktien als Minusposten im Eigenkapital gemäss Art. 959a Abs. 2 Ziff. 3 lit. e OR. Nach einer Haltedauer von drei Jahren verkaufte die A. AG die eigenen Aktien an Mitarbeiter. Da der Verkaufspreis die damaligen Anschaffungskosten der eigenen Aktien überstieg, erzielte die A. AG einen Mehrerlös, den sie erfolgsneutral den gesetzlichen Kapitalreserven zuwies. Das kantonale Steueramt hingegen rechnete den Mehrerlös aus dem Verkauf der eigenen Aktien bei der Veranlagung dem steuerbaren Reingewinn hinzu.
Nachdem sowohl die Einsprache beim kantonalen Steueramt als auch die anschliessende Beschwerde beim Steuerrekursgericht erfolglos geblieben waren, schützte das Verwaltungsgericht die Argumentation der A. AG. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts erhob die Eidgenössische Steuerverwaltung («ESTV») Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Die ESTV argumenti [...]
Samuel Thüring | legalis brief GesR 02.12.2024