Keine Notorietät von Eintragungen in ausländischen Handelsregistern
BGer 4A_639/2023 vom 03.04.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 151 ZPO , Art. 14 HRegV
HandelsregisterMit Zahlungsbefehl vom 27. September 2022 betrieb die Sparkasse B. (Beschwerdegegnerin) A. (Beschwerdeführerin) für den Betrag von CHF 162'383.12 nebst Zins zu 4.12 % seit dem 24. September 2022 und für Zahlungsbefehlskosten von CHF 203.30. Die betriebene A. erhob Rechtsvorschlag. Im Rechtsöffnungsverfahren erteilte sowohl das Bezirksgericht March als auch das Kantonsgericht Schwyz definitive Rechtsöffnung.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt vorab fest, dass die Beschwerdeführerin A. einzig bestreitet, dass zwischen der betreibenden Beschwerdegegnerin, der Sparkasse B., und der im Rechtsöffnungstitel bezeichneten Gläubigerin, Sparkasse E., Gläubigeridentität gegeben sei (E. 1.1).
Das Bundesgericht hält in einem zweiten Schritt fest, dass die bestrittene Gläubigeridentität zwingende Voraussetzung für die Erteilung der Rechtsöffnung ist. Es rekapituliert die ständige Rechtsprechung: Wenn ein Rechtsnachfolger (infolge Singular- ode [...]
Ivan Taranenko | legalis brief GesR 30.05.2024