Registerwertrechte – Der Weg ins 21. Jahrhundert
Registerwertrechte, Wertrechte
Als die niederländische Ostindien-Kompanie im Jahr 1606 als erstes Unternehmen Aktienurkunden ausgab,[1] war das eine kleine Sensation. Vier Jahrhunderte später geben Aktiengesellschaften in der Schweiz ihre Aktien teilweise immer noch in Papierform aus. Die in der Schweiz am häufigsten gewählte Ausgabeform sind derzeit sog. einfache Wertrechte gemäss Art. 973c OR, deren Übertragung zwar nicht mehr durch handschriftliches Indossament (d.h. Unterzeichnung einer Aktienurkunde auf der Rückseite), aber immer noch durch handschriftliche Unterzeichnung eines Papiers erfolgt, um dem Erfordernis der Schriftlichkeit einer Zession[2] Genüge zu tun.
Viel weiter gekommen sind wir in über vierhundert Jahren nicht, könnte man meinen. Tatsächlich erlaubt das Schweizer Recht jedoch, als eine der ersten Rechtsordnungen weltweit, seit Februar 2021 die Ausgabe und unmittelbare rechtsgültige Übertragung von Aktien in elektr [...]
Emanuel Dettwiler | legalis brief GesR 26.01.2026