R
REGESTEN

OR / Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard

BGer 4A_369/2023 vom 03.01.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 962 Abs. 2 Ziff. 1 und Art. 962a OR

Rechnungslegung

Das Recht, gestĂŒtzt auf Art. 962 Abs. 2 Ziff. 1 OR fĂŒr ein bestimmtes GeschĂ€ftsjahr einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen, muss bei Aktiengesellschaften spĂ€testens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden GeschĂ€ftsjahrs ausgeĂŒbt werden. Dadurch bleibt hinreichend Zeit, [...]

legalis brief GesR 25.03.2024