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REGESTEN
OR / Abschluss nach anerkanntem Rechnungslegungsstandard
BGer 4A_369/2023 vom 03.01.2024 (Publikation vorgesehen)Art.â 962 Abs.â 2 Ziff.â 1 und Art.â 962a OR
Das Recht, gestĂŒtzt auf Art.â 962 Abs.â 2 Ziff.â 1 OR fĂŒr ein bestimmtes GeschĂ€ftsjahr einen Abschluss nach einem anerkannten Standard zu verlangen, muss bei Aktiengesellschaften spĂ€testens sechs Monate vor dem Stichtag der Abschlussbilanz des betreffenden GeschĂ€ftsjahrs ausgeĂŒbt werden. Dadurch bleibt hinreichend Zeit, [...]
legalis brief GesR 25.03.2024