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LEITARTIKEL

Verfahrensleitung an der Generalversammlung – Vorschläge zum Umgang mit mehreren Anträgen

Generalversammlung

Demokratie lebt von Abstimmungen.[1] Dies ist auch der Fall bei einer Aktiengesellschaft. Das «Volk» einer Gesellschaft ist gem. Art. 698 OR[2] die Generalversammlung (GV). Sie legt die Gesetze (d. h. die Statuten) fest und wählt die Regierung (d. h. den Verwaltungsrat). Ihren Willen bildet sie über Abstimmungen und Wahlen (Art. 698 Abs. 2 und 3 OR; Art. 703 f. OR).

Das OR regelt lediglich fragmentarisch, wie die Verfahrensleitung der GV auszusehen hat. Offen ist insbesondere, wie mit Traktanden umzugehen ist, zu denen mehrere Anträge vorliegen, die durch einfache «Annehmen/Ablehnen»-Abstimmungen entschieden werden können (sog. Antragshäufung). Diese Konstellation kann den Vorsitzenden der GV, üblicherweise den Verwaltungsratspräsidenten (VRP),[3] vor Herausforderungen stellen. Der vorliegende Beitrag soll hierzu Anstösse für die Verfahrensleitung an der GV im Umgang m [...]

Marc Hanslin / Adrian König | legalis brief GesR 28.10.2024