Strafzumessung / lebenslängliches Tätigkeitsverbot
Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2, Art. 67 Abs. 4bis, Art. 67c Abs. bis, Art. 197 Abs. 5 Sätze 1 und 2 StGB , Art. 123c BV
StrafzumessungDer Beschwerdeführer wird wegen Beschaffung und Besitz von Bilddateien mit verbotenem pornografischem Inhalt (zwei nicht tatsächliche und 136 tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sowie 13 sexuelle Handlungen mit Tieren) für den Eigenkonsum zu einer bedingten Geldstrafe und einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verurteilt. Der Beschwerdeführer argumentiert vor Bundesgericht, dass in Anwendung von Art. 67 Abs. 4bis StGB ausnahmsweise auf die Anordnung eines Tätigkeitsverbots zu verzichten sei, da ein besonders leichter Fall vorliege und künftig nicht mehr mit weiteren einschlägigen Straftaten zu rechnen sei. Die Vorinstanz hatte befunden, dass eine gewisse Wiederholungsgefahr bestehe, wenn der Beschwerdeführer weiterhin im Schwimmclub Mädchen und Jungen zwischen 6 und 16 Jahren trainiere, wie er dies aktuell mache. Dabei handle es sich unter andere [...]
Stefanie Stoll | legalis brief StrR 18.07.2023