Zwingende Belehrung über Vorschlagsrecht bei amtlicher Verteidigung
Das Bundesgericht hatte sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern die beschuldigte Person bei der Bestellung einer amtlichen Verteidigung über das Vorschlagsrecht aufgeklärt werden muss.
Der Beschwerdeführer führte Beschwerde gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die seinen Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung ablehnte. Der Beschwerdeführer war in zwei Strafverfahren verwickelt, die sich auf eine Vielzahl von Vorwürfen wie Betäubungsmittelhandel, Raufhandel, Diebstahl und Hausfriedensbruch bezogen. Nachdem im September 2023 neue, schwerwiegendere Vorwürfe (vorsätzliche Tötung und versuchte vorsätzliche Tötung) gegen ihn erhoben wurden, beantragte er, seine amtliche Verteidigung zu wechseln.
Erwägungen
Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung von Art. 133 Abs. 2 und Art. 134 Abs. 2 StPO. Er gibt an, bei seinen beiden Verhaftungen (13. März und 30. September 2023) nicht gewusst zu haben, dass er einen Anwa [...]
Linda Fischer | legalis brief StrR 18.03.2025