Anna Brand | Mounia Stocker
Medienrecht: Wohin mit der Medienregulierung? Denkanstösse für neue Wege
Anna Brand,
BLaw, Assistentin Universität Basel.
Mounia Stocker,
BLaw, Assistentin Universität Basel.
Die Leitung der Paneldiskussion zum Medienrecht mit den Referierenden übernahmen Dr. Andreas Meili und Dr. Rena Zulauf. Die Diskussion wurde mit dem – in der juristischen Welt noch eher unbekannten – Begriff des Sensemaking eingeleitet. Zulauf hielt fest, dass Juristinnen und Juristen bei wertvollen Informationen von öffentlichen Interessen sprechen, während Medienwissenschaftlerinnen und Medienwissenschaftler diese mit dem Begriff der Relevanz umschreiben. Es stelle sich jedoch die Frage, was relevant sei und was man regulieren möchte. Weiter sei auch fraglich, ob man bei dieser Regulierung bei den Mediengattungen, den Medienunternehmen oder bei den Inhalten anknüpfen sollte.
Bea Knecht war der Ansicht, die Regulierung solle sich von den Titeln zu den Redaktionen und schliesslich zu den Journalisten weiterbewegen, um so weiterhin ein hohes Niveau sicherzustellen und auch den «New Jounalism» zu pflegen, welcher vom Einbringen von Emotionen geprägt sei und Menschen zum Nachdenken bewegen möchte. Zeitungen bedienten sich heute oft dem «New New Journalism», einer Art des Journalismus, welcher versuche, niemanden zu kränken – dieser führe zwar zu mehr Abonnenten, trage aber nicht optimal zum Sensemaking bei. Dies müsse sich ändern. Bernard Maissen brachte ergänzend ein, dass die Förderung und Regulierung von Medien gattungsunabhängig erfolgen und sich nicht nur auf den klassischen Print-Journalismus beschränken sollte. Die Regulierung gestalte sich aufgrund der grossen Widerstände aber schwierig. Auch Prof. Dr. Matthias Künzler befürwortete die Förderung der Medien durch Regulierungen grundsätzlich. Er hielt jedoch auch fest, dass der Regulierung lediglich eine unterstützende Funktion im Sensemaking zukomme. Relevante Informationen zu behandeln, Debatten anzustossen und zu kritisieren sei vielmehr die Aufgabe der Medien als «vierte staatliche Gewalt». Dazu beitragen könne neben dem klassischen Journalismus auch der Pionierjournalismus, der insbesondere auch zur Erreichung jüngerer Generationen von Bedeutung sei.
In den Fokus rückte denn auch die Frage, ob Journalismus überhaupt reguliert werden muss. Knecht hielt fest, dass sich der Journalismus zwar daran nähre, frei zu sein. Es könnten jedoch bei der Bewirtschaftung der Allmend des gemeinsamen Sensemaking durchaus geeignete und ungeeignete Werkstücke unterschieden werden, womit auch Ansatzpunkte für eine Regulierung vorhanden seien.
Auf die Frage von Meili, wie denn das BAKOM zur Regulierungsfrage stehe, betonte Maissen, dass es mehr Förderung brauche, die Förderungskriterien aber objektiv definiert werden müssen. Eine Vielfalt müsse weiterhin möglich sein und künftig müsse man sich wohl auf Massen von Medien einstellen. Da ein staatliches Interesse an einer informierten Bevölkerung bestehe, müsse man mittels Regulierungen auf diese Entwicklung Antworten finden, wobei der einzelne Journalist aber möglichst nicht reguliert werden solle. Knecht fügte hinzu, dass man bei der Förderung nicht mit dem Geld beginnen, sondern den Schwerpunkt vielmehr auf die Frage legen sollte, was man mit Sensemaking erreichen wolle und welche Mittel hierfür eingesetzt werden sollen. Durch die informationstechnische Nachverfolgung von Beiträgen könne man beispielsweise sicherstellen, dass auch die Ursprünge durch Geldflüsse gefördert werden.
Schliesslich wurde die Diskussion durch spannende Fragen aus dem Publikum weiter angeregt. Unter anderem tauchte die Frage auf, wie Qualitätsinformationen in den algorithmengesteuerten Sozialen Medien so aufbereitet werden können, dass sie die (jüngeren) Leute auch tatsächlich erreichen. Gemäss Künzler gäbe es hierfür noch keine befriedigende Lösung. Einige Meinungen seien der Ansicht, dass man sich das Ranking bei Plattformen erkaufen müsse, wobei es hier aber natürlich eine gewisse Transparenz über die Algorithmen bräuchte. Allenfalls könnten Beiträge von qualitativ höherstehenden Medienhäusern auch höher gerankt werden. Ein solcher Trusted Media-Ansatz werde gemäss Maissen auch beim BAKOM diskutiert. Es brauche hierfür aber einen branchenweiten Ansatz zur Bekennung solcher vertrauenswürdiger Medien. Bei der Regulierung von Plattformen sei eine Zusammenarbeit mit den Plattformbetreibern ausserdem unumgänglich.
Die Teilnehmenden der Diskussion waren sich einig, dass Medienförderung und damit eingehend neue Regulierungen wünschenswert seien, wenn darauf geachtet werde, Qualitätsjournalismus und somit das gesellschaftlich bedeutsame Sensemaking zu fördern. Den Journalistinnen und Journalisten müsse aber weiterhin viel Freiraum verbleiben.