Patentschutz für menschliche Stammzellen
Mohr Siebeck, Tübingen 2015, 534 Seiten, EUR 89,
ISBN 978-3-1615-4304-3
Bei diesem Werk mit dem Titel «Patentschutz für menschliche Stammzellen» handelt es sich um die Dissertationsschrift von Andreas Ruster, die im Sommersemester 2015 von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin angenommen und von Prof. Dr. Theo Bodewig betreut wurde. Der Autor führt eine rechtsvergleichende Untersuchung der ethischen und ökonomischen Grenzen der Patentierung pluripotenter humaner Stammzellen durch. Ausgangspunkt der Arbeit ist eine vom Autor absichtlich breit formulierte Frage: «Sind Stammzellen patentierbar?» In Anbetracht der in Europa nicht abschliessend geklärten Rechtslage zur Patentierbarkeit pluripotenter humaner embryonaler Stammzellen (HESZ) soll insbesondere dieser Zelltyp im Mittelpunkt stehen, sowie ebenfalls die sich in den letzten Jahren rapid weiterentwickelnden induzierten pluripotenten Stammzellen (IPSZ). Bezüglich dieser Stammzelltypen werden Erzeugnis- sowie Verfahrensansprüche im Rahmen des Patentschutzes untersucht. Rechtsvergleichend schliesst die Analyse das US-amerikanische und das europäische Recht ein, wobei das Letztere als vielschichtiges System anerkannt wird, jedoch die grenzüberschreitenden Dimensionen im Vordergrund stehen und bei Bezugnahme auf nationales Recht das deutsche Recht untersucht wird. Besonders hervorzuheben ist, dass die Arbeit bewusst interdisziplinär argumentieren möchte. Dies erscheint aufgrund der Thematik klar gerechtfertigt, da in die rechtliche Argumentation zum Patentschutz weltweit offenkundig Begründungen aus der philosophischen und theologischen Ethik einfliessen, sowie ausserdem – allerdings vor allem in den USA und deutlich geringfügiger in Europa – Gedankengut und Begründungen aus der Ökonomie.
Die Arbeit ist sehr klar gegliedert. Der Autor untersucht zunächst die Grenzen des Patentschutzes, einerseits ethische und anderseits ökonomische Grenzen, sowohl im US-amerikanischen als auch im europäischen Recht, und nimmt eine vergleichende Betrachtung und Bewertung der beiden untersuchten Rechtssysteme vor. Dies geschieht zunächst separat und danach in einer Gegenüberstellung. Im letzten Teil der Arbeit entwickelt der Autor einen eigenen Reformvorschlag, der auf den Erkenntnissen des Rechtsvergleichs und der ethisch-ökonomischen Gegenüberstellung aufbaut. Er hebt hervor, dass «eine integrierende Betrachtung der ökonomischen sowie der ethischen Grenzen und Grenzen-Grenzen [damit verweist A. Ruster auf die Notwendigkeit, dass auch Grenzargumente Grenzen haben] nicht nur sinnvoll sondern notwendig ist» (S. 441), und fordert eine zweistufige Prüfung, in der bei der Bewertung von ethischen Grenzen immer auch die ökonomischen Aspekte miteinzubeziehen sind. Ausserdem untersucht der Autor die verschiedenen Arten von Einwänden gegen den Patentschutz und kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von Einwänden für die Grenzen des Patentschutzes irrelevant sind. Als Beispiel werden u. a. die Grundrechte genannt, die relevant für die Zerstörung von Embryonen im Rahmen der Stammzellforschung sein können. Dem stellt der Autor entgegen, dass «die Patentierung als solche […] hingegen keine darüber hinausgehende Beeinträchtigung der Grundrechte hervor[ruft]» (S. 445). Unter den relevanten Einwänden wird das Überwiegen negativer Auswirkungen des Patentschutzes zugelassen und diskutiert. Der Autor plädiert, dass diese Einwände ernst genommen werden müssen, weist aber ebenfalls darauf hin, dass nicht alle Einwände faktisch überzeugen. Er sieht Vorsicht «hinsichtlich der häufig anzutreffenden, ethisch motivierten Argumentation geboten, wonach (Stammzell)-Patente den Zugang zu Medikamenten und Therapien aufgrund hoher Preise erschweren» (S. 448). Die Verfechter dieses Arguments führen als ethisch bedenklich an, das hierdurch die Verteilungsgerechtigkeit negativ für ärmere Bevölkerungsgruppen beeinflusst wird. Dem entgegnet der Autor, dass diese ethischen Argumente ökonomische Aspekte miteinbeziehen müssen, die unter anderem beinhalten, dass der Patentschutz zu stärkeren Anreizen führt, Medikamente zu entwickeln.
In seinem Fazit betont der Autor, dass der Verhältnisgrundsatz als Leitlinie zur Ausgestaltung der Grenzen herangezogen werden muss, und legt dar, dass in den jeweiligen Rechtssystemen in den USA und in Europa unterschiedliche Reformvorschläge möglich sind, die den Patentschutz von pluri | potenten humanen Stammzellen unter bestimmten Bedingungen ermöglichen. In einem Nachtrag werden neuere Entwicklungen bei gerichtlichen Entscheidungen beschrieben, die nach Redaktionsschluss der Arbeit stattfanden.
Die Arbeit ist aus meiner Perspektive als Nicht-Juristin in den meisten Teilen verständlich geschrieben und stellt die Diskussion fundiert und interdisziplinär dar. Insgesamt ist die Arbeit ein wichtiger und weiterführender Beitrag, der interessant für Ethiker und Juristen ist und ethische und ökonomische Argumente überzeugend aufnimmt. Die Arbeit ist daher sehr geeignet, um dem Leser einen Überblick über die rechtlichen und ethischen Diskussionen zu geben, und ist auch für Nicht-Juristen geeignet. Hervorzuheben ist ausserdem, dass sie sowohl dogmatische als auch pragmatische Relevanz hat.
Zusammenfassend handelt es sich bei der Dissertation um eine sehr lesenswerte Arbeit auch deshalb, weil ein zentraler und wichtiger Aspekt der Arbeit der rechts- und in gewissem Masse damit auch kulturvergleichende Ansatz ist. Ein solcher Ansatz ist in unserer globalisierten Welt mit der sich über verschiedene Länder und Kontinente vernetzenden Forschung, auch zu Stammzellen, zunehmend von erheblicher Bedeutung. Es ist verständlich, dass der Autor in seinen Reformvorschlägen Vorsicht walten lassen muss in Bezug auf die Unterschiede der Rechtssysteme in der Organisation und Beurteilung des Patentschutzes und sich daher nicht anmasst, einen konkreten, weltweit gültigen Reformvorschlag auszuarbeiten. Auch wenn ein solcher Reformvorschlag zurzeit nicht umsetzbar wäre und den Rahmen einer Dissertation sprengen würde, wäre es aus meiner Sicht in der Zukunft zu wünschen, dass auch Juristen und nicht nur Ethiker zu Vordenkern von universellen Regelungen werden, wie wir sie im humanitären Völkerrecht und etwas weniger in Bezug auf Menschenrechte vorliegen haben. Die vorliegende Arbeit ist sicher ein richtiger und wichtiger Schritt in die interdisziplinäre und interkontinentale Richtung, indem sie dem Leser ausführliche und fundierte Analysen liefert und zu weiterem Nachdenken anregt.