Haftung des Arbeitgebers bei mangelndem Versicherungsschutz
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Arbeitgeberpflichten, Haftung, Unfall, Unfallversicherung
Der Arbeitnehmer war ab dem 1. Juli 2021 als Servicemitarbeiter in einem Genfer Café-Restaurant angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde beim Wechsel der Betriebsführung per 1. Juli 2022 auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Auf den 1. Juli 2022 schlossen die Parteien einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der vorsah, dass der Arbeitnehmer ab 1. Juli 2022 als Vollzeit-Servicemitarbeiter beschäftigt war. Bereits am ersten Arbeitstag erlitt der Arbeitnehmer einen Unfall, der zu einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit führte. Der Arbeitgeber hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Unfallversicherung für seine Mitarbeitenden abgeschlossen. Erst ab dem 1. September 2022 bestand ein entsprechender Versicherungsschutz. Der Unfall ereignete sich damit vor Abschluss der Unfallversicherung bzw. dem Beginn der Versicherungsdeckung. Da die medizinischen Behandlungskosten des Arbeitnehmers infolge des Unfalls damit nicht von einer Versicherung gedeckt wurden, forderte er vom Arbeitgeber den Ersatz dieser Kosten. Der A [...]
Christine Bassanello | legalis brief ArbR 17.07.2025