Linda Fischer – «Zentral ist es, immer ehrlich zu bleiben, auch wenn das bedeutet, schwierige Szenarien oder das Worst-Case-Szenario anzusprechen.»
Straf- & Strafprozessrecht

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern absolvierte Linda Fischer Praktika bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern sowie in einer Luzerner Anwaltskanzlei. Nach Erwerb des Anwaltspatents im Jahr 2021 war sie in einer Luzerner Kanzlei tätig. Seit November 2023 verstärkt sie die BALEX AG Advokatur & Notariat, wo sie überwiegend im Strafrecht arbeitet. Zudem ist Linda Fischer Redaktionsmitglied von «legalis brief – Fachdienst Strafrecht».
Wann sind Sie das erste Mal mit dem Strafrecht in Kontakt gekommen?
Im Studium kam ich erstmals mit dem Strafrecht in Berührung, einem Rechtsgebiet, das mich von Anfang an faszinierte. Auch privat interessiere ich mich stark für Kriminalromane und aktuelle Entwicklungen in Politik, Verbrechensbekämpfung und Gerichtsberichterstattung.
Praktische Erfahrungen sammelte ich während eines Rechtspraktikums bei der Staatsanwaltschaft, wo ich von Verkehrsdelikten bis hin zu Kapitalverbrechen in verschiedenen Verfahren mitwirkte. Anschliessend lernte ich in einer Anwaltskanzlei die Perspektive der Strafverteidigung kennen, was mein Interesse am Strafrecht weiter vertiefte.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Eine meiner täglichen Herausforderungen besteht darin, Mandantinnen und Mandanten umfassend zu informieren und sie gleichzeitig eng zu begleiten. Es ist mir wichtig, alle Schritte verständlich zu erklären, damit sie nachvollziehen können, was passiert. Gleichzeitig ist es entscheidend und nicht immer einfach, von Beginn an eine Vertrauensbeziehung aufzubauen.
Zentral ist es, immer ehrlich zu bleiben, auch wenn das bedeutet, schwierige Szenarien oder das Worst-Case-Szenario anzusprechen.
Welcher Themenbereich stellt derzeit die grösste Herausforderung dar?
Derzeit stellen für mich zwei Themenbereiche die grössten Herausforderungen dar. Zum einen das Massnahmenrecht: Forensisch-psychiatrische Gutachten zu verstehen, kritisch zu analysieren und die eigene juristische Bewertung überzeugend darzustellen, ist nicht einfach. Hinzu kommt die Herausforderung, Richterinnen und Richter davon zu überzeugen, dass der Einschätzung des/der Gutachters/in nicht uneingeschränkt gefolgt werden muss.
Zum anderen das Wirtschaftsstrafrecht: Hier ist akribisches Durcharbeiten von umfangreichen Akten erforderlich. Gleichzeitig darf man das Wesentliche nie aus den Augen verlieren und muss stets die passende Strategie für die Mandantschaft im Blick behalten.
Machen Strafen Menschen zu besseren Leuten?
Nein.
Mit welcher Person aus dem Bereich des Strafrechts (aktuell oder historisch) würden Sie gerne für einen Tag die Rollen tauschen?
Ich würde gerne einmal die Perspektive eines Beschuldigten einnehmen – nicht nur für einen Tag, sondern über mehrere Tage hinweg, beginnend mit der Festnahme. Dabei würde ich die verschiedenen Stationen durchlaufen: das Warten in der Zelle, Gespräche mit der Anwältin bzw. dem Anwalt, die erste Befragung, die Verhandlung vor dem ZMG und anschliessend einige Tage in Untersuchungshaft.
Diese Erfahrungen sind vermutlich geprägt von langen Wartezeiten, Angst, Hoffnung, Frustration und Wut – aber auch von Sorgen darüber, ob Angehörige ausreichend informiert sind und wie sie die Situation erleben. Auch wenn ich als Strafverteidigerin oft erlebe, wie es meinen Mandantinnen und Mandanten geht, bleibt mir verborgen, was tatsächlich innerlich in ihnen vorgeht und wie intensiv die Situation für sie ist. Ich würde diese Perspektive gerne einnehmen, um ein tieferes Verständnis dafür zu gewinnen, was Beschuldigte in solchen Momenten durchleben.
Haben Ihre Erfahrungen mit dem Strafrecht Sie bzw. die Sicht auf Menschen verändert?
In Bezug auf andere Menschen bin ich kritischer und aufmerksamer geworden und nehme besser wahr, wenn Aussagen nicht ganz der Wahrheit entsprechen oder versucht wird, von einem Thema abzulenken.
Wenn Sie die Möglichkeit hätten, was würden Sie ändern (Strafnormen, Strafsystem, Prozess etc.)?
Ich würde insbesondere die Rechte der Beschuldigten stärken und der Verteidigung im Strafprozess mehr Gestaltungsspielraum geben, um eine grössere Waffengleichheit zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu gewährleisten. Auch die Ungleichbehandlung ausländischer Beschuldigter, etwa bei Landesverweisungen oder vermehrter Anordnung von Untersuchungshaft, halte ich für problematisch.
Darüber hinaus gibt es einzelne Strafnormen und Teile der Rechtsprechungspraxis, die aus meiner Sicht nicht immer angemessen auf den Einzelfall abgestimmt sind. So kann beispielsweise bereits bei Vorliegen von sogenannten Katalogdelikten – zu denen bereits ein Sozialhilfebetrug zählt – eine Landesverweisung angeordnet werden. Ähnlich verhält es sich bei bestimmten Betäubungsmitteldelikten: Schon ein verhältnismässig geringer Gehalt an Betäubungsmitteln kann als «grosse Gesundheitsgefahr» eingestuft werden, was zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr führt.
Linda Fischer | legalis brief StrR 17.12.2025