Rahel Nedi – «Traditionelle arbeitsrechtliche Konzepte stossen zunehmend an ihre Grenzen.»
Arbeitsrecht

Dr. Rahel Nedi, LL.M, ist Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Sie ist beratend sowie prozessierend bei Suter Howald Rechtsanwälte für Privatpersonen sowie öffentliche Institutionen im gesamten Lebenszyklus von Anstellungsverhältnissen tätig. Sie ist Redaktorin bei der ARV/DTA, publiziert regelmässig und ist Lehrbeauftragte an der Universität Zürich.
Wo liegen im Moment Ihre Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht?
Aktuell durfte ich diese Woche eine Rechtsschrift an das Arbeitsgericht betreffend dessen Zuständigkeit einreichen. Zudem befinde ich mich in der Vorbereitung einer Schulung im öffentlichen Personalrecht. Daneben berate ich laufend zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen über den gesamten Zyklus eines Arbeitsverhältnisses hinweg.
Wann sind Sie das erste Mal mit dem Arbeitsrecht in Kontakt gekommen?
Am idyllischen Neuenburgersee – ich habe im Studium an der Universität Neuenburg eine Vorlesung im Arbeitsrecht bei Prof. Dunand besucht.
Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?
Eine zentrale Herausforderung sehe ich darin, das Arbeitsrecht praxisnah zu vermitteln. Gleichzeitig ist es mir wichtig, sowohl Arbeitgebende als auch Arbeitnehmende bereits bei der Vertragsgestaltung abzuholen, da sich viele arbeitsrechtliche Konflikte durch einen sauberen Start vermeiden lassen – etwa wenn klar geregelt ist, welche Überstunden- und Bonusregelungen gelten oder welche Tragweite ein Konkurrenzverbot hat.
Gibt es eine berichtenswerte Episode aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht? Was macht diese so besonders?
In einem Fall waren die Fronten sehr verhärtet: Eine Arbeitgeberin erwog aufgrund des ausserdienstlichen Verhaltens eines langjährigen Top-Kadermitarbeiters eine fristlose Kündigung. Nachdem ich den Arbeitnehmer rechtlich beraten hatte, nahm die Arbeitgeberin erfreulicherweise meinen Vorschlag an, den Fall in einer physischen Sitzung gemeinsam zu besprechen, was schliesslich zu einer gütlichen Einigung führte. Der Fall hat mir gezeigt, dass neben den rechtlichen Aspekten – trotz der heutigen Möglichkeiten digitaler Kommunikation – das direkte Zusammensitzen zeitlos und wertvoll ist. In unpersönlichen und kostspieligen E-Mail- und Briefwechseln verstricken sich Parteien nicht selten in zunehmend aggressivere Positionen, die rasch zu einem schwer berechenbaren Prozess eskalieren können.
Was sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Arbeitsrecht/Arbeitsmarkt?
Eine zentrale Stärke des privaten Schweizer Arbeitsrechts sehe ich in der weitgehenden Vertragsfreiheit, die flexible und individuelle Arbeitsvertragslösungen ermöglicht. Gleichzeitig ist diese Flexibilität auch eine Schwäche, da der Schutz der Parteien stark von der Qualität der Arbeitsverträge abhängt. Unklare Regelungen – etwa zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Zusammenspiel mit Krankentaggeldversicherungen – führen in der Praxis häufig zu Rechtsunsicherheit.
Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an Arbeitnehmer, welches an Arbeitgeber?
Arbeitgebenden empfehle ich saubere Grundlagen, insbesondere klar formulierte Anstellungsdokumente und ein vollständig geführtes Personaldossier. Mitarbeiterbeurteilungen und relevante Unterlagen sollten dabei nicht untergehen.
Arbeitnehmenden rate ich: «Manage your expectations.» Nicht jede Kündigung ist missbräuchlich, und Abgangsentschädigungen gehören in der Schweiz nicht zum Standard. Wer sich dieser Rahmenbedingungen bewusst ist, hat aus meiner Erfahrung eine bessere Ausgangslage für zielführende Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Wie hat sich das Arbeitsrecht / der Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?
Unter anderem haben sich Homeoffice und hybride Arbeitsmodelle etabliert, während Arbeitnehmende vermehrt Autonomie hinsichtlich Arbeitsort und -zeit verlangen. Diese Entwicklung steht teilweise im Spannungsfeld mit bestehenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiterfassung und Gesundheitsschutz. In der Praxis stellt sich etwa die Frage, wie Arbeitgeberinnen im Homeoffice sicherstellen können, dass gesundheitliche Vorschriften eingehalten werden oder dass vertrauliche Unterlagen nicht Dritten zugänglich sind.
Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Arbeitsrecht/Arbeitsmarkt in den kommenden 10 Jahren?
Wie der österreichisch-britische Arbeitsrechtsprofessor Jeremias Adams-Prassl (University of Oxford) in seinem – auch für Nichtjuristinnen und -juristen wirklich sehr spannenden – Buch «The Concept of the Employer» betont, stossen traditionelle arbeitsrechtliche Konzepte wie der klassische Arbeitsvertrag oder die klare Trennung zwischen Arbeitnehmenden und Selbstständigen zunehmend an ihre Grenzen. Neue Arbeitsformen wie Plattformarbeit, algorithmische Steuerung oder fragmentierte Beschäftigungsverhältnisse stellen diese Konzepte infrage und machen sie in der Praxis teilweise dysfunktional. Die Schweiz ist dabei keine Insel: Dass diese Entwicklungen auch hierzulande zunehmend spürbar sind, zeigen nicht zuletzt arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Plattformanbietern wie Uber.
Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 20.01.2026