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URTEIL DES MONATS

Abgrenzung handelsregisterrechtliches Beschwerdeverfahren vom Zivilprozess

BGer BGer 5A_562/2025 vom 05.01.2026

Art. 942 OR

Handelsregister, Nichtigkeit

Gegenstand des Verfahrens bildet die Neueintragung eines Vereins sowie seiner Organe im Handelsregister des Kantons Zürich. Die Beschwerdeführer, die nicht Teil des Vereinsvorstands waren, beantragten die Löschung der Eintragung mit der Begründung, diese beruhe auf nichtigen Beschlüssen und fehlerhaften Belegen. Die kantonalen Instanzen traten auf die Begehren der Beschwerdeführer nicht ein bzw. wiesen sie ab. Die geltend gemachten Mängel seien nämlich nicht im handelsregisterrechtlichen Beschwerdeverfahren, sondern im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens zu beurteilen. Daraufhin gelangten die Beschwerdeführer ans Bundesgericht mit dem Begehren, die Eintragung des Vereins im Handelsregister zu löschen.

Erwägungen

Konkret befasste sich das Bundesgericht mit der Abgrenzung zwischen dem handelsregisterrechtlichem Beschwerdeverfahren und dem Zivilprozess. In diesem Zusammenhang bestätigte es zunächst die Auffassung der Vorinstanz, wonach das handelsregisterrechtliche Beschwerde [...]

Mark Meili | legalis brief GesR 27.04.2026