Das Investitionsprüfgesetz
Investitionsprüfgesetz
Am 19. Dezember 2025 hat das Parlament das Investitionsprüfungsgesetz verabschiedet. Damit führt die Schweiz erstmals ein allgemeines gesetzliches Instrumentarium zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen ein; bisher existierten Eingriffsmöglichkeiten nur für gewisse regulierte Industrien in Spezialgesetzen. Der Anstoss hierzu kam aus dem Parlament selbst mit der Motion 18.3021 Rieder «Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen». Er erfolgte vor dem Hintergrund der internationalen Tendenz, ausländische Investitionen zu prüfen und einen entsprechenden Schutzmechanismus zu schaffen. Der Bundesrat sah keine Notwendigkeit für eine solche Regulierung: Für ihn sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis ungünstig und das bestehende Regelwerk ausreichend gewesen.
Gestützt auf das Investitionsprüfungsgesetz kann die Übernahme eines inländischen Unternehmens durch einen ausländischen Investor in Zukunft verhindert werden, würde durch diese die öffentliche Ordnung oder Si [...]
Marc Hanslin / Gian Dickenmann | legalis brief GesR 30.03.2026