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LEITARTIKEL

GwG-Revision – neue Pflichten in der (Rechts-)Beratung

GeldwÀscherei

Mit der am 26. September 2025 verabschiedeten Revision des GeldwĂ€schereigesetzes (nGwG) vollzieht die Schweiz einen Paradigmenwechsel: Erstmals werden nicht nur Personen erfasst, die ĂŒber Vermögenswerte verfĂŒgen, sondern auch rein beratende TĂ€tigkeiten, sofern sie als geldwĂ€schereirelevant eingestuft werden. Hintergrund ist der Druck der FATF zur BekĂ€mpfung von GeldwĂ€scherei und Terrorismusfinanzierung. Ereignisse wie die Panama und Paradise Papers haben gezeigt, dass Berater als «Gatekeeper» missbraucht werden können. Mit den geplanten Änderungen möchte die Schweiz eine Platzierung auf der «grauen Liste» beim nĂ€chsten LĂ€nderexamen 2027/2028 vermeiden. 

Erfasste TĂ€tigkeiten und Schutz des anwaltlichen Kernbereichs

Über eine Unterstellung unter die GwG-Pflichten entscheidet nicht die Berufsbezeichnung, sondern die konkrete TĂ€tigkeit im Einzelfall.

Unterstellt sind gemÀss Art. 2 Abs. 3bis ff. nGwG die berufsmÀssige beratende Mitwirkun [...]

Mark Meili | legalis brief GesR 26.05.2026