Abgrenzung Darlehensvertrag/Ausbildungsvereinbarung

§ 8 Abs. 1 EG ZPO/AG , Art. 60 ZPO i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO

Ausbildung, Geschäftsfahrzeug

Der Arbeitnehmer war bei der Klägerin angestellt, zunächst als Maschinenführer und zuletzt als Bauführer. Mit Darlehensvertrag vom 2. April 2015 gewährte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen, um den Besuch der Bauführerschule zu finanzieren. Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlangte die Arbeitgeberin auch das Darlehen zurück. Ebenso verlangte die Arbeitgeberin eine Abgeltung eines «übermässigen» Privatgebrauchs des Geschäftsfahrzeuges.

Die Erstinstanz – das Arbeitsgericht Laufenburg – trat auf die Klage auf Rückerstattung des Darlehens mangels sachlicher Zuständigkeit nicht ein, verpflichtete den Arbeitnehmer aber zur Bezahlung von CHF 12'776.60 wegen des übermässigen Gebrauchs des Geschäftsfahrzeuges.

Mit dem vorliegenden Entscheid bestätigte das OGer AG auf Berufung hin den Nichteintretensentscheid in Bezug auf die Forderung aus Darlehen und hob den Entscheid in Bezug auf die Ersatzforderung basierend auf der Anschlussberufung auf.

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Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.12.2023