Abgrenzung Darlehensvertrag/Ausbildungsvereinbarung

§ 8 Abs. 1 EG ZPO/AG , Art. 60 ZPO i.V.m. Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO

Ausbildung, GeschÀftsfahrzeug

Der Arbeitnehmer war bei der KlĂ€gerin angestellt, zunĂ€chst als MaschinenfĂŒhrer und zuletzt als BaufĂŒhrer. Mit Darlehensvertrag vom 2. April 2015 gewĂ€hrte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen, um den Besuch der BaufĂŒhrerschule zu finanzieren. Nach KĂŒndigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses verlangte die Arbeitgeberin auch das Darlehen zurĂŒck. Ebenso verlangte die Arbeitgeberin eine Abgeltung eines Â«ĂŒbermĂ€ssigen» Privatgebrauchs des GeschĂ€ftsfahrzeuges.

Die Erstinstanz – das Arbeitsgericht Laufenburg – trat auf die Klage auf RĂŒckerstattung des Darlehens mangels sachlicher ZustĂ€ndigkeit nicht ein, verpflichtete den Arbeitnehmer aber zur Bezahlung von CHF 12'776.60 wegen des ĂŒbermĂ€ssigen Gebrauchs des GeschĂ€ftsfahrzeuges.

Mit dem vorliegenden Entscheid bestÀtigte das OGer AG auf Berufung hin den Nichteintretensentscheid in Bezug auf die Forderung aus Darlehen und hob den Entscheid in Bezug auf die Ersatzforderung basierend auf der Anschlussberufung auf.

[...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.12.2023