Anwendungsbereich des AVE LMV auf «Mischbetriebe», missbräuchliche Rachekündigung
AVE LMV , Art. 336 OR
missbräuchliche KündigungA war ab 1. März 2008 bei der B als Chauffeur angestellt. Er machte Ansprüche aus Mehrstunden und wegen missbräuchlicher Kündigung geltend. Ein Anspruch aus Mehrstunden wurde gestützt auf die Jahreszeitvorgaben im Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). Umstritten war, ob der Betriebsteil «Transporte» der B dem LMV unterstand resp. in Frage stand, ob die B bzw. ihr Betriebsteil «Transporte» während des fraglichen Zeitraums unter den Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe fiel (AVE LMV; Bundesratsbeschlüsse über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe vom 15. Januar 2013 [BBl 2016 5031], vom 14. Juni 2016 [BBl 2016 5031] sowie vom 6. Februar 2019 [BBl 2019 1445]).
Das OGer AG erwog, dass die B als «Mischbetrieb» mindestens zeitweise vom AVE LMV erfasst war. Nach dem Grundsatz der Tarifeinheit gilt ein GAV für den ganzen Betrieb [...]
Marco Kamber | legalis brief ArbR 18.07.2023