Arbeitsvertrag / missbräuchliche Kündigung / Einsprache

Art. 336b OR

missbräuchliche Kündigung

Der Arbeitnehmer trägt die Behauptungslast für die Einsprache gegen die Kündigung nach Art. 336b OR. Die Frist für die Vornahme der Einsprache durch den Arbeitnehmer stellt eine Verwirkungsfrist dar. Auch wenn die Verwirkung von Amtes wegen zu berücksichtigen ist, entbindet dies die Parteien im Geltungsbereich der Verhandlungsmaxime nicht davon, die erforderlichen Tatsachen und Beweismittel in den Prozess einzuführen. Die Rechtsprechung zur Behauptungs- und Beweislast im Zusammenhang mit Verwirkungsfristen ist uneinheitlich. Teilweise hat das Bundesgericht die Einhaltung der Frist als konstitutives Element für die Klageerhebung aufgefasst, teilweise aber auch festgehalten, die Nichtverwirkung eines Rechts sei eine implizit behauptete Tatsache, die der Kläger nur im Bestreitungsfall behaupten und beweisen müsse. Da Verwirkungsfristen viele verschiedene Situationen zum Gegenstand haben, ist von einer Verallgemeinerung abzusehen. Die Frist nach Art. 336b OR unterscheidet sich von einer echten Klagefr [...]

| legalis brief ArbR 19.09.2023