V
VORGESTELLT

Dominik Milani – «Mit den Erwartungen der jüngeren Generationen wird das Arbeitsrecht flexibler werden müssen.»

Arbeitsrecht

Dr. Dominik Milani ist Partner bei NSF Rechtsanwälte und schwerpunktmässig in den Bereichen Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Vertragsrecht tätig. Er berät seine Klientschaft umfassend und vertritt sie vor sämtlichen Behörden und Gerichten.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert er sich in der Lehre als Dozent für Arbeits- und Zivilprozessrecht an der Fernfachhochschule (FFHS) Schweiz sowie für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht an der Universität Luzern.

Wo liegen im Moment Ihre Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht?

Als Partner bei NSF Rechtsanwälte bin ich regelmässig mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst. Meine Tätigkeit umfasst sowohl die präventive Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden in unterschiedlichen Konstellationen als auch ihre Vertretung vor Gericht und die Prozessführung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Arbeitsrecht in Kontakt gekommen?

Erstmals vertieft mit dem Arbeitsrecht in Kontakt gekommen bin ich im Jahr 2008 während meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bern. Hierbei habe ich Art. 333–343 OR im Orell Füssli Kommentar bearbeitet. Bereits damals hat mich interessiert, wie stark dieses Rechtsgebiet von konkreten Lebenssachverhalten geprägt ist und wie unmittelbar sich juristische Überlegungen auf die Praxis auswirken.

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Im Arbeitsrecht sind die Herausforderungen oft eng mit den individuellen Situationen der Klienten verknüpft. Viele Fälle sind nicht nur rechtlich, sondern auch persönlich, emotional und wirtschaftlich anspruchsvoll. Eine zentrale Schwierigkeit besteht darin, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Erwartungen der Klienten in Einklang zu bringen und realistische Lösungswege aufzuzeigen. Insbesondere in Konfliktsituationen ist es wichtig, neben der juristischen Analyse auch Fingerspitzengefühl zu beweisen und die psychologischen Komponenten zu beachten.

Gibt es eine berichtenswerte Episode aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht? Was macht diese so besonders?

Episoden gibt es durchaus viele. Aber besonders in Erinnerung geblieben ist mir ein Fall, bei welchem eine systematische und andauernde Mitarbeiterabwerbung durch ehemalige Mitarbeiter stattfand, die mit einem nachvertraglichen Konkurrenzverbot belastet waren. Dieses Vorgehen der ehemaligen Mitarbeiter war existenzbedrohend für die Klientschaft. Durch gut geplante Prozesse und Beratung konnte der Betrieb wieder in «ruhige Gewässer» geführt werden.

Was sind Ihrer Meinung nach die grössten Stärken und Schwächen im Schweizer Arbeitsrecht/Arbeitsmarkt?

Die Stärke des Schweizer Arbeitsrechts liegt im Vergleich zu ausländischen Regelungen darin, dass der Arbeitnehmerschutz zwar ausgeprägt ist, aber trotzdem den Arbeitgeber nicht machtlos zurücklässt (Prinzip der Kündigungsfreiheit). Bisweilen findet sich aber angesichts der hohen Regulationsdichte doch eine Vielzahl von Bestimmungen (u.a. GAV), die es namentlich im Tieflohnumfeld schwierig macht, Rechtsschutz zu erhalten.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an Arbeitnehmer, welches an Arbeitgeber?

Kommunikation ist im Arbeitsverhältnis zentral. Viele Konflikte entstehen nicht aufgrund der Rechtslage, sondern aufgrund fehlender oder unklarer Kommunikation.

Arbeitgebenden sowie Arbeitnehmern ist zu raten, arbeitsrechtliche Themen nicht erst dann ernst zu nehmen, wenn ein Konflikt bereits eskaliert ist. Klare Strukturen, saubere Dokumentation und konsequentes Handeln sind entscheidend, um Risiken zu minimieren und Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.

Wie hat sich das Arbeitsrecht / der Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

Erwartungen werden klarer formuliert, Probleme früher angesprochen und Lösungen oft pragmatischer gesucht. Gleichzeitig ist das Zusammenspiel anspruchsvoller geworden, weil unterschiedliche Erwartungen, etwa hinsichtlich Flexibilität, Verfügbarkeit und Zusammenarbeit, besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Hinzu kommt, dass sich arbeitsrechtliche Themen jeweils stark ähneln. Die Hotspot-Themen drehen sich um die Folgen von Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlung/Sperrfrist) und Kündigung (missbräuchliche Kündigung). Stark zugenommen haben in den letzten Jahren Aspekte der psychischen Erkrankungen und der dadurch entstehenden Rechtsfolgen.

Welches ist Ihrer Meinung nach die grösste Herausforderung im Schweizer Arbeitsrecht/Arbeitsmarkt in den kommenden 10 Jahren?

Mit den sich verändernden Erwartungen der jüngeren Generationen, nicht zuletzt aufgrund sich wandelnder familiärer Verhältnisse, wird das Arbeitsrecht flexibler werden müssen. Es wird entscheidend sein, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die unterschiedlichen Lebensmodellen gerecht werden und gleichzeitig genügend Klarheit und Rechtssicherheit bieten.

Marco Kamber | legalis brief ArbR 20.04.2026