Ein Überblick über die gesetzgeberischen Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ferienkürzung, Sperrfrist, Urlaub
Ab 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber in verschiedenen Etappen diverse Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingeführt. Diese Änderungen bestanden primär in der Einführung von Urlauben für bestimmte Familienereignisse. Zudem hat der Gesetzgeber für Arbeitgebende, die über patronale Wohlfahrtsfonds verfügen, die Möglichkeit geschaffen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter Umständen aus Mitteln des Wohlfahrtsfonds zu fördern. Nachfolgend werden die verschiedenen Massnahmen erläutert.
1. Urlaub des anderen Elternteils (ehemals Vaterschaftsurlaub; Art. 329g OR)
Per 1. Januar 2021 wurde ein gesetzlicher Vaterschaftsurlaub eingeführt. Dieser wurde kurz darauf im Rahmen einer weiteren Gesetzesrevision in «Urlaub des anderen Elternteils» umbenannt, um gleichgeschlechtliche Elternpaare ebenfalls zu berücksichtigen.
Gemäss Gesetz hat der andere Elternteil Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub, d.h. 14 Tage. Der Urlaub ist [...]
Patrick Näf | legalis brief ArbR 17.07.2025