EinschrÀnkung der sozialen Untersuchungsmaxime bei beruflich qualifizierten Vertreterinnen und Vertretern
Arbeitsrecht
Arbeitnehmer A. war vom 1. September 2016 bis 31. Juli 2017 bei der B. AG als Monteur mit einem Stundenlohn von CHF 29.94 angestellt. Nach seinem Austritt forderte er den Betrag von CHF 4â522.30 fĂŒr nicht bezahlte Reisezeit und nicht bezahlte Verpflegungskosten. Er liess sich im erstinstanzlichen Verfahren von einer GewerkschaftssekretĂ€rin ohne juristische Ausbildung vertreten. Mit Entscheid vom 9. Juli 2023 wies das erstinstanzliche Gericht die Klage ab mit der BegrĂŒndung, der KlĂ€ger habe die relevanten Tatsachen nicht genĂŒgend behauptet und keine tauglichen Beweise offeriert. Das Gericht fĂŒhrte aus, dass die Vertreterin des KlĂ€gers einem Anwalt / einer AnwĂ€ltin gleichgestellt sei, weshalb die soziale Untersuchungsmaxime eingeschrĂ€nkt werden könne. Die darauf erhobene Beschwerde hiess das Kantonsgericht Freiburg gut und wies die Sache zurĂŒck an die Erstinstanz. Die B. AG erhob subsidiĂ€re Verfassungsbeschwerde gegen den Zwischenentscheid, auf den das Bundesgericht aber nicht eintrat (BGer, 4D [...]
Patrick NĂ€f | legalis brief ArbR 22.09.2025