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URTEILSBESPRECHUNGEN

Missbräuchliche Kündigung nach BPG und Angebote von Ersatzstellen

BGer 1C_232/2025 vom 02.12.2025

Art. 10 Abs. 3 BPG , Art. Art. 34b BPG , Art. 34c BPG

Wiedereinstellung, zumutbare Ersatzstelle, öffentliches Personalrecht

Das Bundesgericht hatte in diesem Urteil eine Kündigung nach BPG sowie Angebote von Ersatzstellen zu beurteilen. Ein Mitarbeitender war als Systemspezialist in der allgemeinen IT der Fakultät für Grundlagenwissenschaften an der EPFL in Lausanne angestellt. Er wurde arbeitsunfähig und erhob Vorwürfe gegenüber einem Professor der Hochschule. Die EPFL kündete das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeitenden schliesslich mit der Begründung, dass keine Stelle mehr bestehe, die den Kompetenzen des Mitarbeitenden entspräche. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Mitarbeitenden Recht, beurteilte die Kündigung als missbräuchlich und verpflichtete die EPFL, ihn in seiner früheren Position wiedereinzustellen oder ihm eine andere zumutbare Stelle anzubieten.

Daraufhin bot die EPFL dem Mitarbeitenden eine Stelle als Systemspezialist im IT-Team des Physikinstituts an. Der Mitarbeitende lehnte dieses Angebot ab, weshalb die EPFL ihm zwei weitere Stellen anbot, die jedoch nicht seinem Gehaltsniveau und sei [...]

Flora Stanischewski | legalis brief ArbR 18.02.2026