Monika Hirzel – «Mitarbeitende sind sich heute mehr denn je ihrer Rechte bewusst und nehmen diese bei Regelverstössen wahr.»

Arbeitsrecht

Frau lic. iur. RA Monika Hirzel ist Geschäftsführerin und Inhaberin von BeTrieb Konfliktberatung für Unternehmen und Institutionen. Sie spezialisiert sich auf die Durchführung von Mandaten im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder Mobbing.

Wo liegen im Moment Ihre Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht?

Mein Fachgebiet ist Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Als Geschäftsführerin der Firma BeTrieb leite ich unter anderem Untersuchungen bei konkreten Vorwürfen, schule Führungskräfte und HR-Verantwortliche auf Prävention und Intervention und berate Mitarbeitende im Rahmen der externen Vertrauensstelle. Die Aufgaben von BeTrieb liegen bei der umfassenden Unterstützung von Unternehmen, ein angenehmes Arbeitsklima für ihre Mitarbeitenden zu schaffen und Konfliktsituationen zu vermeiden bzw. bei konkreten Vorfällen richtig zu intervenieren. Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehören dabei zu unseren Kernkompetenzen. Seit über 20 Jahren beraten und unterstützen wir Unternehmen und Institutionen.

Wann sind Sie das erste Mal mit dem Arbeitsrecht in Kontakt gekommen?

Ich bin ich seit 2002 als Anwältin im Arbeitsrecht tätig. Mit den Themen sexuelle Belästigung und Mobbing bin ich zum ersten Mal im Rahmen einer Vertretung einer Mitarbeitenden in Kontakt gekommen, die sexuell belästigt und danach gemobbt worden war. Seither habe ich mich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und meine Tätigkeit mit diversen Dienstleistungen erweitert, welche an Unternehmen und Mitarbeitende gerichtet sind.  

Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen?

Es ist eine sehr erfüllende Aufgabe, Unternehmen und Institutionen davon zu überzeugen, dass Prävention ebenso wichtig ist, wie im konkreten Vorfall richtig zu intervenieren, um die Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden zu wahren.

Gibt es eine berichtenswerte Episode aus Ihrer Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht? Was macht diese so besonders?

Jeden Tag bin ich mit neuen Geschichten konfrontiert. Obwohl sie sich alle um dieselben Themen drehen, ist doch jede für sich besonders und muss individuell unterstützt bzw. beurteilt werden. Dies macht meine Tätigkeit so interessant.

Welches wäre Ihr wichtigster Tipp an Arbeitnehmer, welches an Arbeitgeber?

Bezugnehmend auf mein Fachgebiet des Mobbings und der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, empfehle ich Arbeitgebenden, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und bereits präventiv tätig zu werden. So sind ein Reglement, eine externe Vertrauensstelle, geschulte Führungskräfte, definierte Verfahrensabläufe und -prozesse und eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden heute ein Muss. Arbeitnehmende, die vom Thema betroffen sind, möchte ich demgegenüber ermuntern, sich bei Vorfällen in Bezug auf den Umgang damit von einer Fachstelle beraten zu lassen, dem Gegenüber nach Möglichkeit unmissverständlich mitzuteilen, dass ihr/sein Verhalten unerwünscht ist, und/oder sich intern Unterstützung mittels einer Meldung zu holen.

Wie hat sich das Arbeitsrecht in den vergangenen Jahren Ihrer Meinung nach verändert?

In den letzten Jahren hat eine grosse Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Unternehmen stattgefunden, teilweise auch durch die Medien und das damit erwachende Interesse der Öffentlichkeit. Mitarbeitende sind sich heute mehr denn je ihrer Rechte bewusst und nehmen diese bei Regelverstössen wahr. Unternehmen und Institutionen rüsten sich präventiv, und die internen Ansprechpersonen sind fachlich versiert.

Patrick Näf | legalis brief ArbR 22.11.2023