Neuerungen beim Arbeitnehmendenschutz – Eine Tour d'Horizon
Arbeitsschutzvorschriften, Arbeitszeit, Telearbeit
Seit Anfang 2023 sind einige Bestimmungen im Arbeitsgesetz und seinen Ausführungsverordnungen geändert oder ergänzt worden. Formeller Natur war die Anpassung von Vorschriften per 1.9.2023 an das neue Datenschutzgesetz (DSG).[1] Die neueren materiellen Änderungen in der Gesetzgebung zum Schutz von Arbeitnehmenden werden hier vorgestellt. Abschliessend wird auf die aktuelle Vernehmlassungsvorlage zur Telearbeit verwiesen.
1. Neue Regeln für bestimmte Betriebe
Im Jahr 2023 gab es bei der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2), die Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen enthält, zwei Änderungen.
a) Lockerung Arbeits- und Ruhezeit für ausgewählte Betriebe
Die erste Anpassung, in Kraft seit 1.7.2023, hat vielleicht die breiteste Wirkung aller hier vorges [...]
Georges Chanson | legalis brief ArbR 17.10.2024