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URTEILSBESPRECHUNGEN

Soziale Untersuchungsmaxime im vereinfachten Verfahren

AGer Bülach AH230034-C vom 27.09.2023

Art. 243 Abs. 1 ZPO, , Art. 247 Abs. 2 lit. b Ziff. 2 ZPO

Arbeitszeit

A. stand in einem Arbeitsverhältnis zur B. GmbH. Er wurde im Stundenlohn abgegolten, indessen mit einem fixierten Pensum. Die B. GmbH kündigte das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer reichte eine unbegründete Klage ein und verlangte insbesondere Lohnzahlungen während der Kündigungsfrist. Die B. GmbH blieb der Hauptverhandlung fern, hatte dem Gericht aber zuvor eine Kurzeingabe eingereicht, welcher die Lohnabrechnungen für die fraglichen Monate beilagen. Für die dort ausgewiesenen Arbeitsstunden anerkannte die B. GmbH die Zahlungspflicht.

Anlässlich der Hauptverhandlung erfragte das AGer Bülach von A. die angeblich erbrachten Arbeitsleistungen und notierte sich diese. Zudem liess sich das AGer Bülach vorgeblich auf dem Handy von A. erfasste Arbeitszeiten zeigen.

Nach Aktenschluss sandte die Beklagte – neu anwaltlich vertreten – eine Eingabe an das AGer Bülach, mit welcher ausschliesslich auf die bisherige Aktenlage referenziert und dargelegt wurde, dass die Zeiterfassung von [...]

Marco Kamber | legalis brief ArbR 22.05.2024