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URTEIL DES MONATS

Vereinbarung über Erfolgsbeteiligung – Stufenklage

Herausgabepflicht, Mitarbeiterbeteiligung, Rechenschaftspflicht

In der Sache ging es um eine Darlehensforderung mit zusätzlicher Erfolgsbeteiligung. Die Darlehensgeberin und die Darlehensnehmerin vereinbarten verschiedene Verträge über eine Darlehensgewährung. Unter anderem schlossen die Parteien eine Vereinbarung, in welcher eine Netto-Erfolgsbeteiligung in der Höhe von 45% für einen (in Deutschland stattfindenden) Patentprozess vereinbart wurde. Der Patentprozess endete mit Vergleich. In der Folge zahlte die Darlehensnehmerin das Darlehen und die Zinsen zurück, nicht jedoch die vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Die Darlehensgeberin reichte (Stufen-)Klage ein und verlangte, dass die Darlehensnehmerin zu verpflichten sei, Informationen zu edieren (Stufe 1; namentlich eine Kopie der Vergleichsvereinbarung sowie die Auflistung und Belege der Auslagen). Ferner sei die Darlehensnehmerin zu verpflichten, der Darlehensgeberin nach Erhalt der Informationen gemäss Stufe 2 einen noch zu beziffernden Betrag – mindestens CHF 4,2 Mio. zuzüglich Verzugszins von 5% – zu b [...]

Patrick Näf | legalis brief ArbR 16.04.2025