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Dos and Don‘ts der Strafverteidigung – Der verschollene Mandant

StPO

Ein Stolperstein für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger, sind immer wieder Klienten, die (teils direkt nach der ersten Einvernahme, teils später im Laufe des Strafverfahrens) nicht mehr erreichbar sind und auf keine Kontaktversuche reagieren. Der Verteidiger – oftmals eingesetzt als amtlicher Verteidiger und damit faktisch «gezwungen», den Mandanten weiterhin zu vertreten – ist so nicht mehr in der Lage, sich von seinem Mandanten instruieren zu lassen oder allfällige Handlungen (Beweisanträge, Rechtsmittel etc.) mit ihm abzusprechen. Er sieht sich hingegen ständig der Gefahr ausgesetzt, im Nachhinein von seinem Mandanten für seine Handlungen oder für ein allfälliges Unterlassen kritisiert zu werden, sollte der Mandant eines Tages wieder auftauchen und mit dem Ausgang des Verfahrens oder einzelnen Entscheidungen, die der Verteidiger getroffen hat, nicht einverstanden sein. Es folgt somit eine kleine Wegleitung mit Verhaltensgrundsätzen, an denen sich ein Verteidiger respektive eine Verteidigerin in einer solchen Situation orientieren kann.

legalis brief – Fachdienst Strafrecht

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