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URTEILSBESPRECHUNGEN

Ernennung eines Sachwalters bei fehlendem Verwaltungsrat

vom

Organisationsmangel, Verwaltungsrat

Die Gesuchstellerin A. beantragte beim Handelsgericht des Kantons Zürich die Anordnung geeigneter Massnahmen zur Behebung von Organisationsmängeln bei der Gesuchsgegnerin B. (Art. 731b OR). B. verfügte über keinen Verwaltungsrat.

Das Gericht ordnete bei B. die Einsetzung eines Sachwalters C. an. Dagegen wurden keine Einwände erhoben. Das Gericht führt anschliessend aus, weshalb es einen Sachwalter eingesetzt hat (vgl. Art. 731b Art. 1bis Ziff. 2). 

Erwägungen

Das Gericht stellte fest, dass bei der Gesuchsgegnerin B. wesentliche Organisationsmängel vorlagen, insbesondere das Fehlen eines funktionsfähigen Verwaltungsrates. Dadurch war die Gesellschaft nicht in der Lage, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Die Einsetzung eines Sachwalters wurde als erforderliche und angemessene Massnahme zur Behebung dieser Mängel beurteilt. 

Mark Meili | legalis brief GesR 26.01.2026