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URTEIL DES MONATS

Frist zum Verlangen eines Abschlusses nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung

Art. 962 Abs. 2 OR, , Art. 962a Abs. 3 OR, , Art. 962a Abs. 4 OR

Rechnungslegung

Gemäss Art. 962 Abs. 2 Ziff. 1 OR können Gesellschafter, die mindestens 20 % des Grundkapitals vertreten, einen Abschluss nach einem anerkannten Standard verlangen. Anerkannte Standards sind IFRS, IFRS for SMEs, Swiss GAAP FER und US-GAAP[1], welche im Unterschied zum Vorsichtsprinzip im OR das Prinzip «true and fair view» anwenden.

Die Beschwerdeführerin hielt 20 % des Aktienkapitals der Beschwerdegegnerin, deren Geschäftsjahr jeweils am 31. Dezember endete. Mit Schreiben vom 17. Juli 2020 verlangte die Beschwerdeführerin unter anderem, die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, die Abschlüsse 2018, 2019 und 2020 nach Swiss GAAP FER oder einem anderen anerkannten Rechnungslegungsstandard zu erstellen. Das Kantonsgericht Zug hiess dieses Klagebegehren gut.

Im Berufungsverfahren entschied das Obergericht Zug jedoch, dass die Beschwerdeführerin ihr Begehren um Abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung zu spät gestell [...]

Larissa Simeon | legalis brief GesR 30.05.2024