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URTEIL DES MONATS

Grenzen der Geheimhaltung bei Verträgen mit Bundesbehörden

BVGer A-488/2024, A-514/2024 und A-619/2024 vom 10.02.2026

Art. 7 Abs. 1 lit. b, d und g BGÖ

Geschäftsgeheimnis

Das Bundesverwaltungsgericht setzte sich in drei Urteilen mit der Frage auseinander, ob und inwieweit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgeschlossene Impfstoffverträge geheim gehalten werden können. Es kam u.a. zum Schluss, dass die Preise keine Geschäftsgeheimnisse darstellten und offengelegt werden müssen.

In der Schweiz gilt grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip unter dem Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ), gemäss dem sämtliche Personen Zugang zu amtlichen Dokumenten erhalten dürfen. Nur bei Vorliegen der in Art. 7 BGÖ geregelten Ausnahmen darf der Zugang eingeschränkt werden. Während der Corona-Pandemie schlossen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Armeeapotheke in den Jahren 2020 bis 2022 mehrere Verträge zur Impfstoffbeschaffung mit den Unternehmen Moderna und Novavax ab. Die entsprechenden Vereinbarungen wurden im August 2022 auf der Website des BAG veröffentlicht. Allerdings waren in den veröffentlichten Dokumenten zahlreiche Passagen geschwärzt, darunter Inform [...]

Niklas Somm | legalis brief GesR 30.03.2026