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GESCHäFTSGEHEIMNIS

Grenzen der Geheimhaltung bei Verträgen mit Bundesbehörden

BVGer A-488/2024, A-514/2024 und A-619/2024 vom 10.02.2026

Art. 7 Abs. 1 lit. b, d und g BGÖ

Geschäftsgeheimnis

Das Bundesverwaltungsgericht setzte sich in drei Urteilen mit der Frage auseinander, ob und inwieweit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgeschlossene Impfstoffverträge geheim gehalten werden können. Es kam u.a. zum Schluss, dass die Preise keine Geschäftsgeheimnisse darstellten und offengelegt werden müssen.

Niklas Somm | legalis brief GesR 30.03.2026