Organisationsmangel und verspätete Behebung

Art. 731b OR , ARt. 939 OR , Art. 317 ZPO

Geschäftsführer, Gesellschafter, Handelsregister, Liquidation, Organisationsmangel

Das Betreibungsamt Kloten stellte im Rahmen eines laufenden Betreibungsverfahrens fest, dass die X GmbH über kein gültiges Domizil verfügte. Sie meldete diese Tatsache dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich. Da die Aufforderung des Handelsregisteramts zur Behebung des Mangels nicht zugestellt werden konnte und angestellte Nachforschungen kein neues Domizil ergaben, wurde die Aufforderung inklusive Fristansetzung im SHAB publiziert. Nach ungenutztem Ablauf der Frist zeigte das Handelsregisteramt den Organisationsmangel dem Einzelgericht des Bezirksgerichtes Bülach an. Das Bezirksgericht Bülach setze eine neue Frist an, innerhalb welcher der Mangel zu beheben sei, und schickte die Verfügung an die Adresse des Gesellschafters und Geschäftsführers der X GmbH. Nachdem der Mangel wiederum nicht innert Frist behoben wurde, ordnete das Bezirksgericht Bülach mit Urteil vom 15. Mai 2023 die Auflösung und Liquidation der X GmbH nach den Vorschriften über den Konkurs an. Die X GmbH erhob beim Obergerich [...]

Mark Meili | legalis brief GesR 25.03.2024