U Urteilsbesprechungen
Keine Siegelungsfähigkeit von amts- oder rechtshilfeweise beigezogenen Verfahrensakten
BGer 1B_243/2021 vom 20.12.2021
Art. 196 StPO, Art. 248 StPO, Art. 46-49 VStrR, Art. 50 VStrR und Art. 9 i.V.m. Art. 37 GwG
StPO, Wirtschaftsdelikte, Amts- und Rechtshilfe
Beim amts- oder rechtshilfeweisem Beizug von Akten aus einem anderen Verfahren handelt es sich nicht um eine Zwangsmassnahme im Sinne von Art. 196 StPO. Das VStrR und die StPO sehen dagegen die «Einsprache» bzw. das Siegelungsbegehren nicht vor.
Im Nachgang an eine Strafanzeige der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom November 2019 gegen die Verantwortlichen einer Bank sowie allfällige weitere involvierte Personen eröffnete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Verletzung der Meldepflicht gemäss Art. 9 i.V.m. Art. 37 GwG. Der Strafanzeige der FINMA wurden unter anderem die ihr im vorangegangenen bankenaufsichtsrechtlichen Verfahren von der Bank edierte Unterlagen beigelegt.