AuG/AsylG/LegalitÀtsprinzip

Art. 2 Abs. 1, Art. 76 Abs. 1 lit. b Ziff. 3, Art. 90 in Verbindung mit Art. 120 Abs. 1 lit. e AuG; Art. 1 StGB; Art. 8 Abs. 4, Art. 14 Abs. 1 AsylG

ANAG / AuG, StGB AT

Der BeschwerdefĂŒhrer wird im Rahmen eines frĂŒheren Asylverfahrens rechtskrĂ€ftig aus der Schweiz weggewiesen. Die angesetzte Ausreisefrist nimmt er nicht wahr. Das Obergericht ZĂŒrich spricht ihn zuletzt wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 90 AuG in Verbindung mit der Strafnorm nach Art. 120 Abs. 1 lit. e AuG schuldig und verurteilt ihn zu einer Busse von Fr. 150.–, weil er sich wĂ€hrend seines mehrjĂ€hrigen Aufenthaltes in der Schweiz nicht um die Beschaffung seiner Ausweispapiere bemĂŒht haben soll. Der BeschwerdefĂŒhrer rĂŒgt die Verletzung des LegalitĂ€tsprinzips nach Art. 1 StGB und macht die Anwendbarkeit von Art. 8 Abs. 4 AsylG als lex specialis zum AIG (bzw. zum AuG) geltend. Das AuG gilt fĂŒr AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€nder, soweit keine anderen Bestimmungen des Bundes oder des Völkerrechts zur Anwendung kommen (Art. 2 Abs. 1 AuG). Der Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylverfahrens gemĂ€ss Art. 14 Abs. 1 AsylG sieht vor, dass eine asylsuchende Person [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 21.06.2022