Das Non-refoulement-Gebot und die Landesverweisung

Art. 66a StGB , Art. 66c Abs. 3 StGB , Art. 66d StGB , Art. 8 EMRK , Art. 25 Abs. 2 BV , Art. 5 Abs. 1 AsylG , Art. 33 Flüchtlingskonvention

StGB AT

Das non-refoulement-Gebot muss bei der Interessensabwägung im Rahmen der Landesverweisung berücksichtigt werden. Das Sachgericht darf diese Interessensabwägung nicht unbesehen der Vollzugsbehörde überlassen, welche über den Aufschub des Vollzugs der Landesverweisung entscheidet.

Der Beschwerdeführer, ein iranischer Staatsangehöriger mit Flüchtlingseigenschaft, wurde wegen Betrug, qualifizierter Brandstiftung sowie unrechtmässigem Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung verurteilt. Zudem wurde eine obligatorische Landesverweisung und die Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. In Bezug auf die Landesverweisung anerkannte die Vorinstanz zwar, dass die Voraussetzungen des non-refoulement-Gebot derzeit erfüllt seien. Die Gründe, aus welchen dem Beschwerdeführer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden sei, die politische Verfolgung im Iran, seien aber nicht unveränderbar. Eine Verbesserung der politischen Lage im Iran in den nächsten Jahren oder Jahrzeh [...]

Sandro Horlacher | legalis brief StrR 18.07.2023