Dos and Don'ts der Strafverteidigung – Übernahme einer Verteidigung im Verfahren vor der zweiten Instanz

Rechtsmittel

Meldet eine beschuldigte Person Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil an, so kann sich ein Wechsel der Verteidigung im Hinblick auf das zweitinstanzliche Verfahren als sinnvoll erweisen. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung im Rechtsmittelverfahren ist zudem allenfalls je nach kantonaler respektive gerichtsinterner Praxis einfacher und wird unter Umständen schneller bewilligt als ein Wechsel während des Vorverfahrens oder dem Verfahren vor dem Strafgericht der ersten Instanz. Wird die Vertretung einer beschuldigten Person erst im Rechtsmittelverfahren übernommen, hat die neue Verteidigung bereits viele wichtige Schritte «verpasst» und kann keinen Einfluss auf bereits vergangene Verfahrenshandlungen mehr nehmen. Nichtsdestotrotz sind die Möglichkeiten der Verteidigung im Verfahren vor der zweiten Instanz nicht zu unterschätzen, weswegen es sich lohnt, einen Blick auf eine sinnvolle Vorgehensweisen bei der Übernahme eines Mandats vor der zweiten Instanz zu werfen.

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