EMRK / Ausweisung / Non-Refoulement-Prinzip

Art. 66a Abs. 2, Art. 66d Abs. 1 lit. b StGB , Art. 5 Abs. 1 AsylG , Art. 107 Abs. 2 BGG , Art. 5 Abs. 2, Art. 13, Art. 25 Abs. 3 BV , Art. 3, Art. 8 EMRK , Art. 33 Abs. 1 Übereinkommen vom 28.07.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge; Art. 3 Übereinkommen vom 10.12.1984 gegen Folter

StGB AT

Gegen den im Tibet geborenen und mit 12 Jahren mit seiner Familie in die Schweiz eingereisten Beschwerdeführer wurde wegen diversen Katalogtaten, unter anderem Körperverletzung und Betrug, eine Landesverweisung verhängt. Die Vorinstanz verfügte die Ausweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz «in einen Drittstaat, mit Ausnahme der Volksrepublik China». Der Beschwerdeführer wehrt sich mit Beschwerde vor Bundesgericht insbesondere gegen die Landesverweisung unter Anrufung des Non-Refoulement-Prinzips (Art. 25 Abs. 3 BV und Art. 3 EMRK). Die Vorinstanz lehnte es ab, die Ausweisung des Beschwerdeführers in sein Heimatland China anzuordnen, befand aber, dass die Ausweisung des Beschwerdeführers in ein «Drittland» möglich sei, ohne Angabe, welches «Drittland» sie in Betracht zog. Dabei stützte sich die Vorinstanz zum einen zu Recht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Rückkehr in die Volksrepublik China die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Beh [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 19.06.2023