Formelle Rechtsverweigerung – höchstrichterliche Schelte für das Basler Appellationsgericht

Art. 3 EMRK , Art. 29 Abs. 1 BV

Beschleunigungsgebot, Haft

Die fehlende Auseinandersetzung des Gerichts in einem Haftverfahren mit Haftvoraussetzungen und Beschleunigungsgebot stellt eine formelle Rechtsverweigerung dar.

Im November 2020 wurde der Beschwerdeführer vom Strafgericht Basel-Stadt wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs sowie weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde gegen ihn eine Landesverweisung von acht Jahren ausgesprochen. Gegen das Urteil der ersten Instanz erhob der von März 2013 bis April 2014 und seit November 2018 in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sitzende Beschwerdeführer beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt Berufung.

Am 23. Mai 2022 verlangte der Beschwerdeführer seine Haftentlassung, welche mit Verfügung vom 9. Juni 2022 durch die Präsidentin des Appellationsgerichtes abgewiesen wurde. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 7. Juli 2022 eine Laienbeschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht.

Erwägungen

In seiner Laienbesch [...]

Marlen Schultze | legalis brief StrR 23.08.2022