Genugtuung für unverhältnismässigen Polizeigewahrsam
BGer 6B_672/2021 vom 15.05.2023
Art. 197 Abs. 1 lit. c StPO, 209 Abs. 3 StPO , Art. 429 StPO , Art. 430 Abs. 1 lit. a StPO , Art. 431 Abs. 1 StPO
Polizeiliche MassnahmenEin unverhältnismässiger Polizeigewahrsam stellt eine rechtswidrige Zwangsmassnahme dar, die in jedem Fall zu entschädigen ist. Die Genugtuung kann in diesem Fall nicht mit der Begründung verweigert werden, die beschuldigte Person habe die Einleitung des Verfahrens schuldhaft bewirkt.
Der Beschwerdeführer stand u.a. im Verdacht der falschen Anschuldigung und dem Überlassen eines Motorfahrzeugs an eine nicht führungsberechtigte Person. Zwecks Befragung wurde er am 12. Juni 2019 um 8:00 Uhr auf Grundlage eines Vorführungsbefehls in Polizeigewahrsam genommen. Die Befragung fand am 13. Juni 2019 um 8:00 Uhr statt und dauerte 2 Stunden und 40 Minuten. Danach wurde der Beschwerdeführer erst um 18.00 Uhr wieder auf freien Fuss gesetzt. In der Folge konnte dem Beschwerdeführer kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden, weshalb die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellte, ihm jedoch eine Genugtuung für den Polizeigewahrsam verweigerte. Die Vorinstanz anerkannte zwar, dass der Poliz [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 18.07.2023