Grundsatz zur Obergrenze von Verbindungsbussen
BGer 6B_337/2022 vom 12.07.2023
Art. 42 Abs. 4 StGB
Strafen und MassnahmenDie Verbindungsbusse darf höchstens 20% der in der Summe schuldangemessenen Sanktion – bestehend aus einer bedingt ausgesprochenen Hauptstrafe kombiniert mit einer Verbindungsbusse – betragen
Das Strafgericht sprach A mit Urteil vom 7. Juni 2021 des Führens eines Motorfahrzeuges unter Drogeneinfluss sowie des unbefugten Erwerbs, Besitzes und Konsums von Betäubungsmitteln schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu Fr. 30.-- sowie einer Busse von Fr. 900.--. Die Schuldsprüche wurden von der zweiten Instanz bestätigt, diese reduzierte die Strafe jedoch auf eine bedingten Geldstrafe von 19 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und einer Busse von Fr. 280.--. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft Beschwerde in Strafsachen und beantragte, A sei stattdessen mit einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu Fr. 30.-- und einer Busse von Fr. 280.-- zu bestrafen.Â
Erwägungen
Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung von Art. 42 Abs. 4 StGB und fà [...]
Anina Hofer | legalis brief StrR 17.08.2023