Landesverweis trotz ungenügenden Abklärungen

Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB , Art. 66a Abs. 2 StGB , Art. 95 BGG , Art. 6 Abs. 1 StPO , Art. 8 EMRK , Art. 13 BV

ANAG / AuG, BGG, StGB AT, StPO

Im oben genannten Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vorinstanz gegen die Beschwerdeführerin zu Unrecht eine Landesverweisung ausgesprochen hatte. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen und das Obergericht des Kantons Bern muss die von ihm verhängte Landesverweisung nochmals prüfen.

Erwägungen

In E. 1.2.2 und 1.2.3 führt das Bundesgericht zunächst die Voraussetzungen für die Landesverweisung gemäss Art. 66a Abs. 1 StGB aus. Im Weitern werden die Voraussetzungen für den persönlichen Härtefall gemäss Art. 66a Abs. 2 Satz 1 StGB dargelegt. Dabei wird zudem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verwiesen und näher eingegangen. Gemäss dessen Rechtsprechung hängt das Vorliegen einer Familienbeziehung gemäss Art. 8 EMRK vom Bestand tatsächlicher und enger persönlicher Bindungen ab. Dabei werden neben den ehelichen auch andere (sogenannte «de facto») Familienbeziehungen vom Sc [...]

Sandra Schultz | legalis brief StrR 16.05.2023