Rückzug der Berufung / Rückzugsfiktion

Art. 386, Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO , Art. 32 Abs. 2 BV , Art. 2 Ziff. 1 des Protokolls Nr. 7 vom 22. November 1984 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten , Art. 14 Abs. 5 UNO-Pakt II

StPO

Der Beschwerdeführer, welcher anlässlich der erstinstanzlichen Strafgerichtsverhandlung anwesend war, wies seinen Verteidiger an, Berufung gegen das Urteil zu erklären, wonach er zu einer unbedingten Gesamtstrafe von 11 Monaten verurteilt worden war. Mit Berufungserklärung machte der Verteidiger geltend, dass er den Beschwerdeführer in der Zwischenzeit nicht mehr habe erreichen können, weshalb vorsorglich die vollumfängliche Anfechtung erfolge, die Berufung aber später allenfalls zurückgezogen oder beschränkt werde. Mit einer späteren Eingabe rund einen Monat vor der Berufungsverhandlung erklärte der Verteidiger, er könne aus anwaltlicher Sorgfalt die Berufung nicht ohne entsprechende Instruktion seines Mandanten zurückziehen und beantragte die Sistierung des Berufungsverfahrens. Die Vorinstanz verfügte kurz darauf die Abschreibung des Berufungsverfahrens infolge Rückzugs der Berufung. Der Verteidiger rügt mit Beschwerde in Strafsachen, neben Art. 386 Abs. 2 StPO seien die Rechtsweggaranti [...]

Stefanie Stoll | legalis brief StrR 18.07.2023