StGB / Verstoss gegen das BetmG
BGer 6B_393/2023 vom 13.03.2024 (Publikation vorgesehen)
Art. 11 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 lit. e BetmG
BetmGIm April 2017 nahm eine gesunde und urteilsfähige 86-jährige Frau das Medikament Natrium-Pentobarbital ein und setzte ihrem Leben – zusammen mit ihrem Ehemann, welcher an einer unheilbaren Krankheit litt – ein Ende. Die Urteilsfähigkeit der Frau wurde einerseits Ende 2015 notariell festgehalten sowie andererseits von ihrem Hausarzt Ende März 2017 attestiert. 2019 verurteilte das Polizeigericht des Kantons Genf den Arzt wegen Verstosses gegen das Heilmittelgesetz zu einer Geldstrafe und zu einer Busse. Der Entscheid wurde 2020 vom Kantonsgericht des Kantons Genf bestätigt. Gegen diesen Entscheid reichte der Arzt Beschwerde beim Bundesgericht ein, die Ende 2021 gutgeheissen wurde. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Heilmittelgesetz vorliegend nicht zur Anwendung gelange. Es hob den angefochtenen Entscheid auf und wies die Sache zur Prüfung der Frage, ob allenfalls eine Verletzung des Betäubungsmittelgesetzes vorliege, an das Kantonsgericht zurück. Das Kantonsgericht verneinte die F [...]
Silvan Biedermann | legalis brief StrR 18.06.2024