SVG / Rechtsüberholen / grobe Verletzung der Verkehrsregeln

Art. 2 Abs. 1 und 2 StGB , Art. 36 Abs. 5 VRV , Art. 35 Abs. 1, Art. 90 Abs. 2 SVG

Strassenverkehr

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte A. aufgrund eines Überholmanövers am 5. Juli 2019 auf der Autobahn wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe. Die dagegen gerichtete Berufung von A. wies das Kantonsgericht St. Gallen ab, worauf dieser mit Beschwerde am Bundesgericht seinen Freispruch beantragte. Das Bundesgericht prüfte zuerst, ob das Manöver nach dem revidierten Art. 36 Abs. 5 lit. a VRV hätte beurteilt werden müssen. Gemäss Art. 2 Abs. 1 StGB wird nach geltendem Recht beurteilt, wer nach dessen Inkrafttreten ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat. Als Ausnahme bestimmt Art. 2 Abs. 2 StGB, dass eine Tat, welche vor Inkrafttreten des Gesetzes begangen wurde, nach dem neuen Recht zu beurteilen ist, wenn dieses für den Täter das mildere ist. Die Anwendung der lex mitior ist jedoch immer in Bezug auf den konkreten Fall zu beurteilen, wobei nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung dieser Grundsatz nur greift, wenn in der neuen [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 23.08.2022