Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe – ein leichter Fall?

BGer 6B_1108/2021 vom 27.04.2023 (Publikation vorgesehen)

Art. 148a Abs. 1 und 2 StGB ,

StGB BT

Das Bundesgericht legt unter Einbezug der eigenen bisherigen Praxis sowie Literatur die Schwellenwerte zur Abgrenzung eines «leichten Falls» des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe fest: Bei einem Deliktsbetrag von weniger als CHF 3‘000.00 liegt immer ein leichter Fall vor. Bei einem Deliktsbetrag von mehr als CHF 36'000.00 scheidet ein leichter Fall grundsätzlich aus, vorbehalten bleibt das Vorliegen ausserordentlicher Umstände. Der Zwischenbereich setzt eine vertiefte Einzelfallprüfung voraus.

Im Februar 2017 erhielt der Beschwerdeführer sein Freizügigkeitsguthaben in der Höhe von CHF 18'393.15 ausbezahlt, obwohl er die Sozialen Dienste nicht darüber informierte. Diese erfuhren erst im August 2017 davon und stellten fest, dass dem Beschwerdeführer bis dahin irrtümlich CHF 13'735.30 zu viel Sozialhilfe ausbezahlt wurden.

Das Bezirksgericht Zürich sprach den Beschwerdeführer – gestützt auf die Strafanzeige der Sozialen Dien [...]

Mateja Smiljic | legalis brief StrR 19.06.2023