Untersuchungsgrundsatz vor Rechtsmissbrauch
Art. 6 StPO , Art. 195 StPO
BeweisrechtSelbst nach dem Abschluss des Beweisverfahrens hat ein Gericht von Amtes wegen neue Tatsachen zu berücksichtigen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten u.a. Vergewaltigung, Widerhandlung gegen das BetmG und das SVG vor. Bis die Angelegenheit beim Bundesgericht anhängig gemacht wurde, war sie am Kantonsgericht Wallis hängig. Dieses holte am 15. Juni 2021 einen Strafregisterauszug des Beschuldigten ein. Am 6. Oktober 2021 fand die Berufungsverhandlung statt und am 4. März 2022 eröffnete des Kantonsgerichts den Parteien das Urteil schriftlich. Es verurteilte den Beschuldigten u.a. wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher Schändung und sexueller Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Am 29. September 2021, also noch vor der Berufungsverhandlung eröffnete die Staatsanwaltschaft ein neues Strafverfahren gegen den Beschuldigten. Dieses Strafverfahren mündete am 6 [...]
Sandro Horlacher | legalis brief StrR 20.09.2022