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REGESTEN

Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen / Begründungspflicht / Bestimmtheitsgebot / Meinungsäusserungs- und Medienfreiheit

BGer 7B_209/2022, 7B_210/2022 vom 09.02.2024 (Publikation vorgesehen)

Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz , Art. 261bis Abs. 3, Art. 275bis StGB , Art. 16 Abs. 2, Art. 17 BV , Art. 10 EMRK

Medien

Im November 2015 hatte der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) zwei Filme auf den sozialen Netzwerken des IZRS verbreitet, in denen der Anführer eines syrischen Ablegers der terroristischen Gruppierung Al-Qaïda gezeigt wurde. Einer der Filme wurde zudem auf Youtube veröffentlicht. 2017 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen drei Vorstandsmitglieder des IZRS aufgrund mutmasslicher Verstösse gegen das Al-Qaïda/IS-Gesetz, das später im Jahr 2022 aufgehoben wurde. Das Vorstandsmitglied E. wurde 2018 vom Bundesstrafgericht verurteilt und erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, während zwei weitere Vorstandsmitglieder, A. und B., freigesprochen wurden. Das Bundesgericht wies im Jahr 2020 die Beschwerde von E. zurück und entschied zugunsten der Bundesanwaltschaft, indem es die Fälle von A. und B. erneut zur Prüfung an das Bundesstrafgericht zurückverwies. Schliesslich wurden im Jahr 2021 durch die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts A. und B. schuldig gesprochen, wobei A. zu eine [...]

Sarah Schöb | legalis brief StrR 21.05.2024