Organisationsmangel und Novenrecht
Handelsregister, Organisationsmangel
In diesem Urteil setzte sich das Obergericht des Kantons Zürich mit der Frage auseinander, ob neue Tatsachen und Beweismittel im Berufungsverfahren von Amtes wegen berücksichtigt werden dürfen, um auf die Behebung eines Organisationsmangels eines Vereins zu schliessen (Art. 317 Abs. 1 ZPO). Vorliegend betraf der Mangel einen im Handelsregister des Kantons Zürich (nachfolgend Handelsregister) eingetragenen Verein, der kein Rechtsdomizil mehr aufwies (Art. 731b Abs. 1 Ziff. 5 OR; E. 1.2.).
Das Obergericht gelangte unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Ergebnis, dass Eintragungen im Handelsregister mit deren Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) als notorisch gelten. Sie können daher von Amtes wegen berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Notorietät durfte im Berufungsverfahren auch eine nach dem erstinstanzlichen Entscheid erfolgte Behebung eines Mangels, der zur Anordnung der Liquidation eines Vereins nach konkursrechtlichen Vorschriften geführt ha [...]
Adrian Schmidlin | legalis brief GesR 28.07.2025